Wer es noch nicht gehört hat: Vorgestern ereignete sich zumindest mal eines der Dinge von politischer Relevanz, die eine Selbstverständlichkeit sein sollten: Magnus Gäfgen erhielt vom Landgericht Frankfurt eine Entschädigung zugesprochen – für die Androhung von Folter seitens hochrangiger Polizeibeamter. Nachvollziehbar mag es sein, dass kein Schmerzensgeld zugesprochen wurde, wenn eine nachhaltige psychische Belastung durch diese Androhung als sehr unwahrscheinlich angesehen wird. Zu einer Befangenheit der Richter und die Verhinderung der Vorbringung weiterer Hinweise, die dazu geführt haben mögen, mag ich nichts sagen, doch zumindest eine solche Entschädigung ist und bleibt selbstverständlich.
Doch was prangen die Ausrufezeichen der Empörung in der auflagenstärksten Tageszeitung außerhalb Japans? Ein „Schand-Urteil“ nennt die Bild diese Entscheidung, nachdem sie am Vortag auf der Titelseite den Richter darum „gebeten“ haben, die Gewährung gewisser Rechte gegenüber Herrn Gäfgen zu „verhindern“. „Das Schand-Urteil, über das Deutschland diskutiert“ erhält die Titelseite und die mit Niveaulosigkeit gefüllte zwölfte Seite, von der Bild allerdings wird das Urteil nicht „diskutiert“. Es wird schlichtweg als „Skandal“ und „kaum zu verstehen“ beschrieben. Ein paar menschenverachtende Statements aus der Politik werden zitiert, die Bild selbst übertrifft jedoch alles: „Die Folterdrohung sei ‚verwerflich‘ und eine schwere Verletzung der ‚Menschenwürde‘ Gäfgens.“ Man möchte in der indirekten Rede das Wort „Menschenwürde“ nicht ohne Anführungszeichen verwenden, der Nebenklang, diese sei Gäfgen nicht zuzustehen, könnte stärker kaum sein. Die sonstigen Highlights: „Richter Christoph Hefter (52) ist selbst Vater von drei Kindern“, natürlich, darum geht es, Mitgefühl mit den Kindern, nein, liebe Bild, darum geht es nicht, es geht um Folter! Gäfgen sei „arrogant“, wo immer er auftrete, obgleich sein Selbstbild zusammengestürzt sei, und er habe den Mord „eiskalt“ aus „Geldgier“ begangen, dass Geldgier ein gesellschaftliches Phänomen ist – davon spricht niemand. Man schließt mit den Worten: „Das Land Hessen prüft, ob es gegen das Urteil in Berufung geht.“ Man wollte nicht mit einer weiteren „Empörung“ abschließen, sondern mit etwas „Positivem“, den edlen Aktionen des CDU-geführten Bundeslandes Hessen. Dass auch die andere Seite noch etwas einzuwenden hat, wird ignoriert. Der damalige stellvertretende Polizeipräsident „riskierte“ laut Bild heldenhaft „seine Karriere“, was jedoch angesichts der zu ihm stehenden Gerichte und seines zu ihm stehenden Arbeitgebers, des Landes Hessen, unwahrscheinlich ist.
Wunderbare Aussagen von allen rechtspopulistischen Seiten, die ein C als ersten und ein U als letzten Buchstaben haben, finden sich gleich im Anschluss: Gewohnt menschenverachtend gibt der Innenminister Joachim Herrmann (CSU) seine Worte von sich: „Für mich ist dieses Urteil eine unerträgliche Perversion des Rechtsstaates. Folter ist verboten, aber kein Anlass, den Mörder zm Opfer zu erklären.“ Ein Folteropfer ist ein Folteropfer, was versteht er nicht? Gäfgen ist Opfer. Und Täter in einem anderen Fall. Opfer und Täter zu sein, ist geradezu eine Alltäglichkeit. Doch andere klingen noch dümmer mit weniger emotionalen Ausdrücken: „Dass hier ein Mörder eine Entschädigung bekommt, ist für mich völlig unverständlich“ (Wolfgang Bosbach von der CDU), „Die Entscheidung ist nur schwer nachvollziehbar“ (Boris Rhein, ebenfalls CDU), laut der Süddeutschen Zeitung hält der Katholik Veit Schiemann vom Weißen Ring das Urteil für „nicht nachvollziehbar“. Es stellt sich für mich die Frage, wie schwierig das egtl. sein kann, dies nachzuvollziehen? Benötigen sie vllt. einen Theorembeweiser? Ich möchte Isabelle empfehlen, es ist Freie Software, und ich bin davon überzeugt, dass es die Notwendigkeit einer Verurteilung in Kürze ableiten könnte (Folterandrohung, solche ist verboten, Opfern steht Entschädigung zu, man wende den Modus Ponens an). Ebenso sollte Isabelle kein Problem damit haben, das Falsum aus der absurden Forderung Volker Kauders (ebenfalls CDU) abzuleiten: „Wir sollten das Opferanspruchssicherungsgesetz ändern, damit auch Schmerzensgeldansprüche von Tätern an die Opfer oder ihre Angehörigen übergehen können.“ Interessantes Konzept. Ich würde es auch auf Rachetaten anwenden: Der Rächer als Angehöriger des ursprünglichen Opfers erhält das Schmerzensgeld zurück, das er seinem Opfer leisten musste. Es widerspricht einfach dem Konzept einer Entschädigung. Friedrich von Metzler, der Vater des ermordeten Jungen, bezeichnet sich in der Bild als „empört“ und zeigt Verständnis mit den Polizisten, die Folter angedroht haben, schön, dass er Verständnis gegenüber solchen Verletzungen der Menschenwürde zeigt, ist es Vergeltungsmentalität? Bosbach lässt zudem verlautbaren: „Die Gefahr wurde vom Täter selbst heraufbeschworen.“ Mit „Täter“ meint er in diesem Fall das Folteropfer Gäfgen, das nun also selber die „Schuld“ tragen soll an dem an ihm begangenen Unrecht.
Kleines, amüsantes Intermezzo: Laut dem Gericht, habe Gäfgen beim Prädikat „mit zwei großen schwarzen Negern in eine Zelle stecken“ etwas „missverstanden“, ich frage mich, wie das funktionieren soll: Entweder dieser Spruch wurde tatsächlich so ähnlich geäußert, oder Gäfgen lügt schlichtweg.
Die Süddeutsche Zeitung zeigt sich nun auch einmal von ihrer ultra-rechten Seite, erstaunlicherweise von einem als liberal betitulierten Heribert Prantel – vllt. der einzige Redakteur dieser Zeitung, der mir namentlich in Erinnerung war. Er geht mit dem Dualismus hausieren, „das Urteil ist richtig, aber trotzdem falsch“. Man schaffe damit eine falsche Genugtuung für Gäfgen, es sei ein Hohn gegenüber dem Opfer. Es mag wohl sein, dass dies nicht nach Reue oder einem sympathischen Mörder aussieht, aber diese Situation hat sich die Justiz selbst zuzuschreiben: Sie hätte von vorne herein Konsequenzen aus der Folterandrohung ziehen können, statt dessen hat man Gäfgen einen fairen Prozess verweigert, und es bedurfte erst des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um eine weitere Berücksichtigung der Folterandrohung zu erzwingen, die deutsche Justiz hatte dies selbstständig nicht hinbekommen. Prantels Bemerkung, es sei dem Recht genüge getan durch die Verurteilung der Polizisten, muss als lächerlich abgetan werden: Bewährungsstrafen, keine einzige persönliche Konsequenz. Sie wurden nicht einmal entlassen, wie es bei solch einem schweren Dienstvergehen selbstverständlich sein sollte – selbst ein Betrüger wie Guttenberg hat das geschafft, sogar ohne Gerichtsurteil. Nach solchen nicht zufriedenstellenden Vorgängen ist es nur verständlich, dass Gäfgen fortfährt. Zudem: Was sollte er sich von einer demütigen Haltung erhoffen? Auf ihn wartet doch nur die lebenslange Sicherungsverwahrung, Reue wäre da wirklich „unökonomisch“. Laut Bild endete der Rechtsstreit jedoch nun „mit einem Erfolg für den Kindermörder“ – wohl ein kleiner Erfolg, und den hat er nicht als Kindermörder, sondern als Folteropfer errungen.
Zu Prantels Dualismus: Es scheint verbreitet zu sein, zu sagen, die Paragraphen seien stur, aber korrekt angewendet worden zu sein und – ob man dies für falsch hält, oder eine Beugung des Rechtsstaates für verwerflicher hält – es bestehe eine Diskrepanz zwischen dem Recht und der Moral. Zwischen Recht und Moral besteht eine tiefe Diskrepanz, oh ja, es sind grundverschiedene Kategorien und das Gesetz ist ein aus pragmatischen Gründen eingeführtes Übel. Aber in diesem Fall geht es nicht um den Rechtsstaat, es geht um die Menschenwürde. Die Straßenverkehrsordnung ist absolut und generell formuliert, um eine relativ einfache Regelung benutzen zu können, aus pragmatischen Gründen. Doch die Menschenrechte sind nicht aus Pragmatismus sondern aus Idealismus heraus absolut. „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden“ – dies ist ein moralisches Urteil und kein Verwaltungsinstrument. Wer in diesem Fall von Unmoral spricht, der stellt die Menschenwürde in Frage, stellt evtl. einen menschenverachtenden Utilitarismus auf. Wie nett, dass die SZ zeitgleich kritisch über Rechtspopulismus berichtet.
PS:
Ja, ich habe mir eine Bild besorgt.
Ich fand das zu interessant.
PPS:
Zur Bild-Berichterstattung siehe auch hier.